Häufig gestellte Fragen

Egal, ob Sie an einem Vertragsabschluss interessiert sind, oder sich einfach nur informieren wollen-an dieser Stelle beantworten wir Ihnen gerne alle Fragen bezüglich unserer Produkte und Dienstleistungen. Falls Ihr Anliegen sich nicht mit einer der untenstehenden Antworten lösen lässt, können Sie uns auch gerne über den Menüpunkt Kontakt persönlich anschreiben oder unsere Servicenummer anrufen.

 
Mein Wechsel zur EVD

Welche Vorteile ergeben sich durch einen Wechsel zur EVD?
Durch die Liberalisierung des deutschen Strom - und Gasmarktes ist die Anzahl der Wettbewerber in der Branche stark gewachsen.
Unser Vorteil besteht darin, dass unsere Infrastruktur im Vergleich zu großen Energiekonzernen schlank und übersichtlich ist.
Wir sind nicht Teil eines großen Kostenapparats, den Sie mitfinanzieren müssen. Hinzu kommt, dass wir Ihnen zusätzlich aufgrund guter Einkaufskonditionen günstige Preise anbieten können. Davon profitieren Sie direkt bei EVD!
So sparen Sie in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten bares Geld. Geld, das Sie für die schönen Dinge im Leben ausgeben können.
Wie funktioniert der Wechsel zur EVD?
Der Wechsel zur EVD ist für Sie ganz unkompliziert!
Wir übernehmen den gesamten Wechsel für Sie. Auf der technischen Seite müssen Sie sich demnach um nichts kümmern.
Die Leitungen und Kabel bleiben unberührt, der Zähler wird weiterverwendet und Strom und Gas fließen in der gleichen Qualität weiter.

 

Welche technischen Probleme können bei einem Wechsel zur EVD entstehen?
Alle Prozesse, die wir beeinflussen können, erledigen wir selbstverständlich so, dass wir Sie schnellstmöglich beliefern können. Für einen reibungslosen Wechselprozess sind wir jedoch auf die positiven Rückmeldungen Ihres Vorversorgers sowie Ihres Verteilnetzbetreibers angewiesen, wodurch es in Einzelfällen zu Verzögerungen kommen kann. Wir bitten dabei um Ihr Verständnis.
Selbstverständlich werden Sie per E-Mail über alle Prozesse informiert, sodass Sie immer auf dem neusten Stand sind.

Folgende Situationen können zu eventuellen Verzögerungen führen:

1. Kündigung bei Ihrem Vorversorger

In der Regel erhalten wir von Ihrem Vorversorger innerhalb von 5 Werktagen nach Antragstellung eine Kündigungsbestätigung. Der Lieferbeginn kann sich jedoch verzögern, wenn diese Kündigungsbestätigung nicht fristgerecht bei uns eingeht oder wir eine Absage erhalten. In diesem Fall kann der Wechsel leider nicht realisiert werden. Der häufigste Grund für eine Absage ist:

- der Kunde ist noch an seinen derzeitigen Vertrag gebunden und kann nicht zum gewünschten Zeitpunkt abgemeldet werden.

2. Ummeldung bei Ihrem Verteilnetzbetreiber

Nachdem wir die Kündigungsbestätigung des Vorversorgers erhalten haben, beantragen wir bei Ihrem zuständigen Verteilnetzbetreiber Ihre Ummeldung. Falls die positive Rückmeldung Ihres Verteilnetzbetreibers nicht fristgerecht erfolgt, kann es auch hier zu Verzögerungen kommen. Erfolgt die Ummeldung nicht fristgerecht oder erhalten wir eine Ablehnung, setzen sich unsere Kollegen umgehend mit Ihrem Verteilnetzbetreiber in Verbindung. Sollte sich dieser dennoch mit einer Antwort über die normale Frist hinaus Zeit lassen, können möglicherweise folgende Situationen eintreten:

- Ihr Liefertermin verschiebt sich eventuell um 14 Tage, so dass Sie für den Zeitraum von Ihrem ortsansässigen Grundversorger beliefert werden könnten. Die Abrechnung erfolgt durch Ihren Grundversorger auf Basis des Ersatzversorgungstarifs.

oder

- Sie werden rückwirkend angeschlossen bzw. beliefert, was für Sie mit keinem Risiko verbunden ist bzw. keinerlei Nachteile hat, da die Vertragsbedingungen erhalten bleiben. Lediglich der voraussichtliche/gewünschte Lieferbeginn wird rückwirkend realisiert. Der Vorteil ist, dass Sie in diesem Fall trotz der Verzögerungen nicht in den teuren Ersatzversorgungstarif Ihres Grundversorgers fallen. Die Zahlung der Abschlagsbeträge für die zurückliegenden Monate erfolgt dann kumuliert mit der ersten Abschlagsrechnung.

Natürlich bemühen wir uns stets, um eine schnellstmöglich positive Rückmeldung, damit wir den geplanten Liefertermin realisieren können. Wir werden Sie unverzüglich benachrichtigen, sobald die Ummeldebestätigung bei uns eingegangen ist. Sie erhalten dann auch am selben Tag die Auftragsbestätigung, in der wir Ihnen den verbindlichen Liefertermin mitteilen.

Verändert sich bei einem Wechsel die Qualität des Gases?
Unsere Kunden erhalten die gleiche Erdgasqualität wie bisher.
Die verschiedenen Qualitätsstufen und die unterschiedlichen Netzgebiete werden bereits in unseren Kalkulationen berücksichtigt. Das Verhältnis von Leistung und Preis bleibt somit stets bestehen -unabhängig davon, welche Gassorte angeboten wird. Aus diesem Grund berechnen wir den Erdgaspreis auch pro Kilowattstunde.
In Deutschland wird Gas entweder als L-Gas (Erdgas aus den Niederlanden und Norddeutschland) oder H-Gas (aus der Nordsee und den GUS-Staaten) geliefert.
H-Gas steht für "High-Gas" und zeichnet sich durch seinen hohen Methangehalt zwischen 87 und 99% aus.
L-Gas steht für "Low-Gas" und der Methangehalt liegt zwischen 80 und 87%.
Hieraus resultiert auch der Unterschied im Energiegehalt bzw. Brennwert; je höher der Methangehalt desto höher ist der Energiegehalt. Dies variiert, je nach Erdgassorte, in Ihrer Region zur Verfügung steht.
Wie werden meine Zählerstände erfasst?

Ihre Zählerstände lesen Sie selbst ab, da so keine zusätzlichen Kosten für Außendienstmitarbeiter für Sie entstehen. Der Strom- und Gaszähler befindet sich entweder in Ihrer Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller. Wenn Sie keinen Zugang zu den Kellerräumen haben, wenden Sie Sich bitte an Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung.

Freunde werben Freunde

So einfach geht's...

  1. Empfehlen
    Empfehlen Sie unsere Tarife einem Freund oder Bekannten.
  2. Vertragsnummer weitergeben
    Teilen Sie Ihrem Freund oder Bekannten Ihre Vertragsnummer mit. Ihr Freund oder Bekannter gibt diese Nummer dann bei seiner telefonischen Bestellung unter der Nummer  0800 63 66 361 an.
  3. Prämie sichern
    Sobald die Teilnahmebedingungen erfüllt sind und Ihr Freund angeschlossen ist, werden Ihnen 20 Euro auf Ihrer Jahresrechnung gutgeschrieben.

 
Technische Fragen

Was ist eine Kilowattstunde (kWh)?
Als Kilowattstunde bezeichnet man den Wert für die elektrische Leistung (1.000 Watt(W) = 1 Kilowatt (kW), die in einer Stunde (h) anfällt.
Dieser Momentwert zeigt demnach an, wie viel Energie ein Gerät in einer bestimmten Zeit benötigt.

Eine kWh erbringt beispielsweise folgende Leistungen:
7 Stunden Fernsehen (142 Watt-TV)
1 Stunde mit einem 1.000-Watt-Dampfbügeleisen bügeln
10 Stunden mit einer 100 Watt-Glühlampe einen Raum beleuchten 

Wie berechne ich die Kosten meines Energieverbrauchs?
Auf jedem Elektrogerät ist die Leistungsaufnahme in Watt, z. B. 1.200 W vermerkt.
Diesen Wert multiplizieren Sie zunächst mit den Betriebsstunden pro Tag.
Anschließend multiplizieren Sie diesen Wert mit 365 Tagen/Jahr.
Zum Schluss teilen Sie die Summe noch durch 1.000 und Sie erhalten den Stromverbrauch in Kilowattstunden.
Um Ihre Kosten zu ermitteln, multiplizieren Sie nun diesen Wert mit Ihrem Preis pro Kilowattstunde (Arbeitspreis, Verbrauchspreis).

Berechnung der Energiekosten am Beispiel eines Föhns:
Leistung: 1.200W
Täglicher Betrieb: 15 Minuten (0,25 Stunden)
Tage pro Jahr: 365
0,25 (15 Minuten) x 1200 Watt x 365 Tage = 109.500 Watt
109.500 : 1.000 = 109,5 kW x 0,19 Euro/kWh = 20,80 Euro

Die Energiekosten für den Föhn machen in diesem Beispiel ca. 21 Euro der Jahresstromrechnung aus.

Was bedeutet „Brennwert“?
Auf Ihrer Gasuhr wird der Gasverbrauch nicht in kWh sondern in Kubikmeter (m³) gemessen.
Ihre Jahresabschlussrechnung weist jedoch Werte in Kilowattstunden (kWh) aus. Dies ist das marktübliche und von Verbänden empfohlene Verfahren. Die Umrechnung von Kilowattstunde (kWh) in Kubikmeter (m³) lautet wie folgt:

Kilowattstunde = Kubikmeter x Brennwert

Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, welche bei der Verbrennung freigesetzt wird. Diese variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 Kilowattstunden pro m³. Der genaue Brennwert, wie auch die Kilowattstunden (kWh) sind auf Ihrer Jahresrechnung vermerkt.
Haben Sie nur die Kubikmeter (m³) zur Hand und ist Ihnen der Brennwert nicht bekannt, können Sie die Kubikmeter mit 10 multiplizieren, um einen Schätzwert zu erreichen.

Kilowattstunde = Kubikmeter x 10

Bitte beachten Sie, dass uns Ihr Verteilnetzbetreiber ebenfalls Daten zu Ihrem Jahresverbrauch übermittelt, welche wir mit Ihren Angaben abgleichen, um Fehlübermittlungen zu vermeiden.

Was versteht man unter einem HT/NT Zähler?
Bei einem HT/NT Zähler handelt es sich um einen Zweittarifzähler, mit dem der Stromverbrauch in verschiedenen Zeiträumen getrennt voneinander gemessen werden kann. Es können somit unterschiedliche Preise für den Strombezug am Tag und in der Nacht abgerechnet werden.Die Belieferung von HT/NT Zählern ist derzeit leider noch nicht möglich. Sie können gerne regelmäßig auf unsere Homepage schauen und bequem erfahren, wann eine Belieferung möglich ist. 
Wie kann ich erkennen, ob Gas entweicht?
Da Erdgas geruchsneutral ist, mischen die örtlichen Gasversorger einen stark riechenden Stoff (Odoriermittel) bei, damit eine Undichtigkeit sowie Entweichungen sofort wahrgenommen werden. Dieser Geruch ist bereits weit unterhalb einer zündfähigen Konzentration wahrnehmbar, so dass Sie frühzeitig Maßnahmen ergreifen können.

 
Probleme beim Log-in

Sie haben Ihr Passwort vergessen?
Kein Problem! Tragen Sie einfach auf der Seite "Kundenlogin" Ihre Kundennummer und Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf "anfordern". Sie erhalten von uns eine E-Mail mit einem Link, über den Sie Ihr neues Passwort festlegen können. 
Benutzername oder Passwort falsch?
Wichtig: Bitte achten Sie bei der Eingabe Ihres Benutzernamens oder Ihres Kennworts auf Groß- und Kleinschreibung und unterscheiden Sie zwischen bspw. der Zahl 0 und dem Buchstaben O.

 
Fragen zur Rechnung

Wann erhalte ich meine Jahres- bzw. Schlussrechnung?
Bitte beachten Sie, dass wir als Energieanbieter einen gesetzlich festgesetzten Zeitraum von bis zu 6 Wochen für die Erstellung der Rechnungen haben (§ 40 Abs. 4 EnWG). Bis dahin bitten wir Sie um Verständnis und zudem darum, von möglichen Kontaktanfragen abzusehen.
Die Jahresrechnung wird nach 12 Monaten Belieferungszeit innerhalb von 6 Wochen erstellt. Um eine genaue Abrechnung zu erhalten, sollten Sie uns bis zum Ende des Belieferungsjahres Ihren Zählerstand mitteilen. Um Ihren Zählerstand an uns zu übermitteln, müssen Sie sich lediglich in Ihrem persönlichen Bereich auf unserer Homepage anmelden. Nachdem Sie den entsprechenden Vertrag ausgewählt haben, können Sie Ihren Zählerstand unter dem Menüpunkt "Zählerstand eingeben" an uns senden.
Die Schlussrechnung wird nach Beendigung des Vertrages innerhalb von 6 Wochen erstellt. Voraussetzung ist, dass der Kunde seinen Endzählerstand gemeldet hat und der zuständige Verteilnetzbetreiber den Zählerstand bestätigt und die Netznutzungsgebühren mit uns abgerechnet hat.
Wie kann ich eine Zwischenrechnung erhalten?
Sie können eine Zwischenrechnung ganz bequem über das Kontaktformular beantragen. Bitte geben Sie hierfür den Zeitraum und die entsprechenden Zählerstände an.
Diese Zwischenrechnung stellt lediglich den in einem bestimmten Zeitraum erreichten Verbrauch und dessen Wert dar und dient ausschließlich zu Ihrer eigenen Information
Bitte beachten Sie, dass die Erstellung der Zwischenrechnung mit erhöhtem Verwaltungsaufwand sowie Kosten verbunden ist, die wir Ihnen in Rechnung stellen. Weitere Informationen erhalten Sie mit dem Antrag über das Kontaktformular.
Wann und wo gebe ich meinen Zählerstand ein?
In der Regel erhalten Sie von uns gegen Ende des Belieferungsjahres eine Benachrichtigung, mit der Bitte um Eingabe Ihres Zählerstandes bis zu einem bestimmten Datum. Um Ihren Zählerstand an uns zu übermitteln, müssen Sie sich lediglich in Ihrem persönlichen Bereich auf unserer Homepage anmelden. Nachdem Sie den entsprechenden Vertrag ausgewählt haben, können Sie Ihren Zählerstand unter dem Menüpunkt „Zählerstand eingeben“ an uns senden. Alternativ können Sie den Link nutzen, den wir Ihnen in der Aufforderung zur Zählerstandeingabe zur Verfügung gestellt haben.
Aktuelle MwSt. Anpassung
Wir holen das Maximum für Sie heraus und geben die Mehrwertsteuerveränderung komplett an Sie weiter: Endet Ihr aktueller Abrechnungszeitraum zwischen dem 01. Juli und 31. Dezember 2020, wird Ihr gesamtes Belieferungsjahr mit 16 % MwSt. abgerechnet. Für abzurechnende Lieferzeiträume, die nach dem 31.12.2020 enden, erfolgt die Berechnung anteilig nach Zeiträumen anhand der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

Beispiel: Belieferungsjahr 01.03.2020 - 28.02.2021
01.03.2020 - 30.06.2020 => abgerechnet mit 19% MwSt.
01.07.2020 - 31.12.2020 => abgerechnet mit 16% MwSt.
01.01.2021 - 28.02.2021 => abgerechnet mit 19% MwSt.

Bitte beachten Sie, dass die Weitergabe der 6-monatigen Mehrwertsteuersenkung je nach Abrechnungszeitraum auf maximal 12 Belieferungsmonate begrenzt ist.